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Geländer: Gesetzliche Richtlinien und Vorgaben
Sowohl im Treppenbau wie auch bei der Anbringung von Balkonen müssen Brüstungen und Geländer als Sicherheitselement eingerichtet werden. Die DIN-Norm legt dabei genaue Höhen und Abstände im Geländer fest.
Für eine angenehme und sicherheitstechnisch ungefährliche Nutzung sollte auch der Handlauf des Geländers in einer festgelegten Höhe verlaufen. Bei Treppen, die nicht den Normen entsprechen, stellt man schnell fest, dass ein schnelles Gehen nicht möglich ist, ohne sich genau auf die Stufen zu konzentrieren. Damit sowhl die Treppe als auch das Geländer entsprechend den Normen installiert werden, sollte man sich bei einem Bauvorhaben einen Treppenbauer auswählen, der sein Handwerk versteht.
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