Minijobs und Nebenjobs


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Durch eine gesetzliche Regelung die seit dem Jahresbeginn 2003 in Kraft getreten ist, entstand der Minijob. Mit diesem durchaus auch kritisch zu würdigende Gebilde des Arbeitsmarktes wird vielerorts den wirtschaftlichen Erfordernissen von Kleinbetrieben aller Art wie etwa Tankstellen, Sicherheitsdiensten, Handel und Gastronomie Rechung getragen. Der Job im Minibereich verhilft zu einem wenigstens geringen selbst erwirtschafteten Einkommen oder gar eine Zusatzverdienstmöglichkeit von bis zu maximal 400 Euro im Monat.

Das Besondere an den Minijobs – in Abgrenzung zu den Jobs der übrigen Arbeitswelt – ist, dass der Arbeitnehmer aus dieser Tätigkeit heraus nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, obwohl der Arbeitgeber einen geringen pauschalen Beitrag an die Sozialversicherung abführen muss. Dieser Beitrag wird durch die Bundesknappschaft verwaltet und sorgt nicht im Umkehrschluss für einen Leistungsanspruch vom Minijob-Tätigen, wie dies auch bei Nebenjobs üblich ist.
Kritische Stimmen äußerten sich verärgert über diese Tatsache, ist es doch ungewöhnlich, dass Sozialversicherungsbeiträge vom Stellenmarkt zu keinerlei Leistungsansprüchen führen und nur dem Zecke dienen, marode öffentliche Kassen zu füllen.

Weiterhin besteht bei dieser Art der Tätigkeit weder Urlaubsanspruch, noch einen Anspruch auf Lohnfortzahlung im etwaigen Krankheitsfalle. Der Minijobber ist also, was tarifrechtliche Bindung und arbeitsrechtliche Errungenschaften angeht, nicht den übrigen Erwerbstätigen gleichgestellt, muss aber selbst keine Steuern oder Abgaben für das bis zu einer Grenze des zulässigen Bruttoverdienst entrichten.

Dieser Umstand führt bei den Arbeitgebern dazu, dass sie gerne Arbeitskräfte im Bereich der Minijobs einstellen und sozialversicherungspflichtige Möglichkeiten, die schon alleine aufgrund von Urlaubs- und Lohnfortzahlungsansprüchen im Krankheitsfall kostenintensiv sind, verdrängt werden. In Abwägung aller Vor- und Nachteile sind die Minijobs ein wichtiges Instrument der Politik, um die Wirtschaft dazu zu bewegen, Arbeitsmöglichkeiten zu schaffen, was im Ergebnis tatsächlich gelingt.


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Kategoriezuordnung: Stellenmarkt: Stellenangebote und Jobs · Artikel erstellt am: 24.10.2006 · 2043 Aufrufe seit dem 24.10.2006 (3 pro Tag)
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