Geschlossene Fonds

Als Geschlossene Fonds werden solche Fonds bezeichnet, deren Kapital durch den Verkauf einer von Beginn an begrenzten Anzahl von Anteilen aufgebracht werden. Wenn das geplante Volumen erreicht wird, wird der Fonds geschlossen und die Ausgabe von Anteilen eingestellt. Im Gegensatz dazu sind offene Fonds weiterhin offen für neue Investoren. Beispiele für geschlossene Fonds sind Immobilienfonds, Containerfonds oder andere Investmentfonds, die nur eine begrenzte Zeit zur Investition bereit stehen.

Der Kurswert eines Anteils unterliegt der freien Preisbildung, so dass der Geschlossene Fonds (im englischen auch "closed-end funds") je nach Angebot und Nachfrage häufig mit reichlichem Aufgeld, selten mit einem Abgeld gegenüber seinem inventarisierten Kapitalwert gehandelt wird. Einen Anspruch auf Rücknahme des Anteils hat der Anleger bei einem Geschlossenen Fonds nicht, außerdem unterliegen sie nicht den Anlegerschutzvorschriften des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften. Die Fondsanteile können nur an Dritte, zum Beispiel über eine Börse, verkauft werden.

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Kategoriezuordnung: Geldanlage · Artikel erstellt am: 12.07.2007 · 2116 Aufrufe seit dem 12.07.2007 (1 pro Tag)
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