Der Privatkredit – Kredit von privat an privat

Neben Krediten, die von gewerblichen Kreditinstituten vergeben werden, gibt es auch so genannte Privatkredite. Kreditgeber sind hier Privatpersonen. Oft ist es so, dass ein Privatkredit innerhalb der Familie zum Tragen kommt. Aus diesem Grund wird er auch als Verwandtenkredit bezeichnet. Doch ist es auch möglich, von anderen Privatleuten einen solchen Kredit zu erhalten. Ein Privatkredit unter Fremden tritt im Gegensatz zu herkömmlichen Krediten vergleichsweise selten auf, da der Kreditgeber ein recht großes Risiko eingeht, denn er vergibt einen Kredit an Personen, die ihm nicht weiter bekannt sind und über deren Bonität er häufig nicht viel weiß.

Die Voraussetzungen für einen Privatkredit entsprechen den gleichen gesetzlichen Vorschriften wie bei Bankkrediten. Allerdings trägt nicht nur der Kreditgeber gewissen Risiken, sondern auch der Kreditnehmer. So können beispielsweise Kündigungsschutzregeln wegfallen. Auch sind keine formalen Bedingungen an den Kreditvertrag gebunden, das heißt, es kann unter Umständen zu Schwierigkeiten bei Rückforderungen kommen. Der Kreditgeber geht ein hohes Risiko ein, wenn er ein Privatdarlehen an jemanden vergibt, der zuvor bereits eine Kreditablehnung von einer Bank erhalten hat. Jedoch besteht für ihn die Möglichkeit, gewisse Sicherheiten zu fordern. Die Verträge sind dementsprechend auszuformulieren, dass sie im Falle eines Rechtsstreites juristisch standhalten.

Der Darlehensgeber lässt sich sein besonderes Risiko häufig durch hohe Zinsen vergüten. Darum ist ein Privatkredit in der Regel nicht so kostengünstig wie ein herkömmlicher Ratenkredit. Dennoch greifen einige auf diese Kreditform zurück, vor allem Selbständige können mit seiner Hilfe ihre geplanten Ausgaben oder Anschaffungen bestreiten. Es kann also unter bestimmten Umständen Sinn machen, einen Privatkredit abzuschließen.

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