Auflassung
Bei einem Hauskauf sind zwingend einige Formalitäten zu beachten. Die Auflassung zum Beispiel ist die notariell beurkundete Einigung der beiden Parteien (Käufer und Verkäufer) darauf, dass das Haus oder das Grundstück im Grundbuch auf den Käufer eingetragen wird. Sind mehrere Vormerkungen eingetragen, hat der an erster Stelle stehende den Vorrang.
Die so genannte Auflassungsvormerkung sichert den Käufer ab, wenn noch nicht alle Voraussetzungen zur Umschreibung des Eigentums vorliegen. Sie besagt, dass kein weiterer Kaufinteressent das Objekt zwischenzeitlich kaufen kann und wird ebenfalls notariell beglaubigt. Erst nachdem der Grundbucheintrag vollzogen ist, wird der Käufer zum Eigentümer des Objektes.
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Kategoriezuordnung: Hauskauf · Artikel erstellt am: 07.09.2006 · 3979 Aufrufe seit dem 07.09.2006 (2 pro Tag)
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