KFZ-Versicherung: Versicherungsschutz für das Auto
Die KFZ-Versicherung zählt in Deutschland zu den Pflichtversicherungen. Jeder Verkehrsteilnehmer, der am Straßenverkehr teilnimmt, muss sein Kraftfahrzeug auch versichern lassen. Unterschieden wird bei der Auto-Versicherung zwischen der Haftpflichtversicherung und der Kaskoversicherung.
Die Haftpflichtversicherung ist hier der Pflichtversicherungsteil. Sie deckt Schäden an Personen und Gegenständen ab, die durch die Benutzung des KFZ entstehen können. Diese Versicherung ist in dem Sinne sowohl notwendig als auch sehr sinnvoll, das zum Beispiel durch einen Unfall Schäden in großer Höhe entstehen können, die man als Privatperson oft aus eigener Tasche gar nicht begleichen könnte. Ausgenommen von der Übernahme der Kosten sind nur Schäden, die der Versicherte vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt. Solche Schäden muss er natürlich selber regulieren.
Während die Haftpflichtversicherung die Schäden an fremden Personen und Gegenständen reguliert, tritt die Kaskoversicherung auch für die entstandenen Schäden am eigenen Fahrzeug ein. Sie ist eine freiwillige Versicherung und tritt zum Beispiel bei Schäden ein, die durch Diebstahl, Einbruch ins Fahrzeug, Wildschäden, Steinschlag und anderes entstehen. Es wird hier noch unterschieden zwischen Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung, welche sich durch ihren Leistungsumfang unterscheiden.
Ein Preisvergleich und damit Versicherungsvergleich lohnt sich zwischen den verschiedenen Anbietern für Autoversicherungen auf alle Fälle, da vielfach heute auch Rabatte gewährt werden, wenn man zum Beispiel das Auto in der Garage unterstellt oder wenig fährt etc..
Kategoriezuordnung: Versicherung · Artikel erstellt am: 02.03.2007 · 1243 Aufrufe seit dem 02.03.2007 (2 pro Tag)